Corona-Pandemie

Durch die Ausrufung des Katastrophenfalls und den daraus hervorgehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos sind wir gezwungen Vereinsräume sowie die Sportstätte zu sperren. Das Nutzungsverbot gilt selbstverständlich auch für alle anderen eingemieteten Parteien.

Zuwiderhandlungen werden nach Artikel 18 des BayKSG mit bis zu 5000€ geahndet.

 

Die DSU hat zwischenzeitlich beschlossen:

  • alle Meisterschaften des aktuellen Sportjahres abzusagen.
  • die aktuelle LIGA-Runde mit den Ergebnissen des Februars zu beenden.
  • die Kaderregelung für das aktuelle Sportjahr auszusetzen.
    und
  • bittet um Vermerk im Schießbuch, von wann ab die eigene Schießstätte geschlossen wurde.