Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Liebe Vereinsmitglieder, werte Schützinnen und Schützen,
wie seit einigen Tagen bekannt wurde, steigen die Zahlen der Corona-Infizierten wieder rasant an.

Aus diesem Grund wurde die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020  in Kraft gesetzt.

Auch das Hygienekonzept des 1. GKSS e.V. und das Online-Buchungstool wurde zum 02.11.2020 angepasst.

 

Für die Schießanlage Knoll bedeutet das:

Das Training kann gemäß den Anordnungen der o.g. Verordnung und des geänderten Hygienekonzeptes des 1.GKSS e.V. vom 02.11.2020 eingeschränkt durchgeführt werden

Die wichtigsten Änderungen hieraus sind:

  1. Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
  2. Personen mit Atemwegs-Symptomen halten wir vom Vereinsgelände fern.
  3. Die Kontakte zwischen den Schützen werden beschränkt.

 

  • Um eine unnötige Anhäufung von wartenden Schützen zu vermeiden, ist der Zutritt zur Schießanlage Knoll nur durch vorherige Buchung des Schießstandes im angepassten Online-Buchungssystem gestattet. Hier können von Mitgliedern Schießzeiten gebucht werden. Auch Mitglieder ohne Internetverbindung können sich telefonisch einen Schießtermin buchen lassen. Auch die Anhäufung von Schützen vor der Schießanlage ist nicht gestattet.
  • Die Personenzahl wird auf 2 Schützen oder eine Familie pro Schießstand begrenzt. Die Schießzeit wird auf 30 Minuten begrenzt. Die Standaufsicht trägt die Schützen mit  Zeitangabe in die Schiesskladde ein. Auf den Mindestabstand von 1,5 m ist bei der Anmeldung zu achten. Ein Schießen über 30 Minuten hinaus ist nur möglich, sofern keine weiteren Buchungen folgen.
  • Der Aufenthaltsraum und die Küche dienen nur als Durchgang und ist für den Parteiverkehr gesperrt. Lediglich der eingeteilten Schießaufsicht und der Schießleitung ist der Aufenthalt gestattet. Auf den Schießständen 50m und 100m übernimmt jeweils 1 Person die Schießaufsicht. Die Ladetätigkeiten sind ausschließlich auf dem Schießstand durchzuführen. Die Ausgabe von Leihwaffen und Munition ist letztmalig eine Stunde vor Trainingsende.
  • Das Vereinsgelände nur darf von Vereinsmitgliedern betreten werden. Zuschauern und Gastschützen ist der Zutritt untersagt. Dies ist am Zugang durch Beschilderung kenntlich gemacht.

 Bitte haltet Euch an diese strengen Maßgaben und kommt bitte erst zu Eurem gebuchten Schießtermin.

 Gut Schuss, bleibt gesund!