Waffenrechtliche Bedürfnisse in der Pandemie

Das Waffenrecht sieht eine regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb vor um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten.

Da die Standschließungen uns dies aber verunmöglichen versuchen diverse Stellen Rechtssicherheit zu schaffen. Die Sportverbände verfolgen genauestens was von Seiten der Behörden während der Pandemie geschieht.
Vonseiten der FDP ergab eine Anfrage aus dem Januar:

"Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei den zur Bekämpfung der COVID19 Pandemie erforderlichen Schließungen von Schießständen um ein Ereignis, das nicht zu Lasten der dort trainierenden Sportschützen gehen sollte."

Die Langfassung, inklusive Kommentar der DSU, könnt ihr hier herunterladen.

 

Die DSU bittet trotz allem im persönlichen Schießbuch auf jeden Fall das Datum zu vermerken von wann bis wann die Schießstätten geschlossen waren und somit die Schießsportausübung unmöglich war.