Die Rote Ampel und inzidenzabhängige Regelungen im Landkreis
Dank der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 01.September 2021 und den inzidenzabhängigen Regelungen im Landkreis Hof war es mal wieder Zeit unser Hygienekonzept zu aktualisieren.
Die Hauptsächliche Änderungen ab 09.11.2021:
Zutritt zur Schießanlage Knoll haben Personen, welche keinen Verdacht auf COVID-19 bzw. Erkältungssymptome (trockener Husten, Fieber etc.) aufweisen und
ab dem 09.11.2021 gelten in Bayern die Maßnahmen der Stufe ROT der Krankenhaus-Ampel, die am 08.11. ausgerufen wurde mit entsprechenden Maßnahmen (2G).
Das bedeutet: der Zutritt zur Schießanlage Knoll ist nur Geimpften, Genesenen Personen möglich (2G-Regel). Bitte halten Sie vor Eintritt der Vereinsräume ein Dokument zum Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung vor. Nicht geimpfte und nicht genesene Schießleiter und Schießaufsichten benötigen einen negativen PCR-Test.
Der Rest ist geblieben