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Schießleistungszentrum

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Schießbetrieb ohne Zutritsbeschränkung

Seit dem 03. April 2022 gilt in Stadt und Landkreis Hof die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV).

Grundsätzlich sind die meisten coronabedingten Beschränkungen entfallen. Es wird weiterhin empfohlen:

  • Abstand (mind. 1,50m) zu anderen Personen einhalten
  • Maske in geschlossenen Räumen tragen

Das bedeutet das unser Training wieder ganz normal von statten gehen kann.

Nichts desto trotz hat sich schon vor längerem die Vorstandschaft darüber geeinigt, das Buchungstool beizubehalten.

Natürlich kann  jeder auch ohne Terminbuchung zum Training kommen, muß dann aber möglicherweise warten, bis entsprechende Schießbahnen frei sind.

 

Die Vorstandschaft wird sich demnächst Treffen, um zu Betraten, wie das weitere Sportjahr und auch der Umbau unserer Schießanlage fortschreitet.

Deutsche Meisterschaft 2022

Die Ausschreibung für die Deutsche Meisterschaft der DSU wurde veröffentlicht.

 

Die DM findet vom

26.05.2022 bis 28.05.2022

statt.

Teilnehmerlisten werden im Schützenhaus ausgehängt.

 

 Hier herunterladen:
Einladungsschreiben DM 2022.pdf
Einladungsschreiben 2022 Jugend.pdf
Ausgeschriebene Langwaffen 2022.pdf
Ausgeschriebene Kurzwaffen 2022.pdf

Mal wieder: Frontalangriff auf den Waffenbesitz

  • Psychotests für alle Legalwaffenbesitzer
  • Falschbehauptungen über -angeblich- nicht vorhandene staatliche Statistiken
  • Pläne für ein totales Waffenverbot, ohne Ausnahme, auch für Jägern und das Sicherheitsgewerbe

Die Wünsche der Grünen, mit dreister "Schützenhilfe" des Bundesinnenministeriums kochen schon wieder hoch.

Nachdem schon bei der letzten Verschärfung des Waffenrechts sowohl Verbände als auch bestellte Experten ignoriert wurden um mehr als von der EU vorgegeben durchzudrücken...
Nachdem erst am 4. März durch Ministeriums-Vertreter verneint wurde eine Anpassung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode durchzuführen...

liegt bereits jetzt ein Referentenentwurf zur abermaligen Verschärfung des WaffG vor!

Eine Stellungnahme der DSU könnt ihr hier herunterladen.

Waffenrechtliche Bedürfnisse in der Pandemie

Das Waffenrecht sieht eine regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb vor um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten.

Da die Standschließungen uns dies aber verunmöglichen versuchen diverse Stellen Rechtssicherheit zu schaffen. Die Sportverbände verfolgen genauestens was von Seiten der Behörden während der Pandemie geschieht.
Vonseiten der FDP ergab eine Anfrage aus dem Januar:

"Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei den zur Bekämpfung der COVID19 Pandemie erforderlichen Schließungen von Schießständen um ein Ereignis, das nicht zu Lasten der dort trainierenden Sportschützen gehen sollte."

Die Langfassung, inklusive Kommentar der DSU, könnt ihr hier herunterladen.

 

Die DSU bittet trotz allem im persönlichen Schießbuch auf jeden Fall das Datum zu vermerken von wann bis wann die Schießstätten geschlossen waren und somit die Schießsportausübung unmöglich war.